.swiss Domains ab 2024 auch für Private
.swiss-Domains sind seit der Einführung 2016 Schweizer Unternehmen mit Handelsregister-Eintrag vorbehalten. Ab erstem Halbjahr 2024 soll sich das ändern: Neu sollen auch Einzelfirmen ohne Handelsregistereintrag sowie Privatpersonen mit Wohnsitz in der Schweiz oder Schweizer Staatsbürgerschaft eine .swiss-Domain erwerben können. Der Bundesrat hat dazu anfangs Juni eine Revision der Verordnung über Internet-Domains (VID) verabschiedet. Betrieben wird das Register vom Bundesamt für Kommunikation (Bakom).
Bei Privatpersonen muss die Domain mindestens einen der offiziellen Nachnamen oder einen anderen beim Zivilstandesamt registrierten Nachnamen enthalten. Schweizerinnen und Schweizer, die im Ausland leben, dürfen .swiss-Doamins nur für private, wohltätige oder Vereinszwecke verwenden.
Weitere Informationen in der Medienmitteilung des Bundesrates.