Skip to main content

Neues Urheberrecht: Die Auswirkungen auf Homepages

In der Schweiz waren bisher nur Fotografien geschützt, welche „individuell gestaltet“ waren und einen „individuellen Charakter“ besassen. Meist waren dies Bilder mit einem künstlerischen Ansatz und/oder Fotos mit entsprechendem Aufwand bei der Erstellung (bspw. aufwendiges Licht-Setup etc.). Diese Begrifflichkeiten haben – da von Gesetzes wegen nicht klar definiert – viel Interpretationsspielraum zugelassen und bei Streitigkeiten in zahlreichen Fällen vor Gericht geführt. So kam es häufig vor, dass fremde Fotos ungefragt und ohne Entschädigung weiterverwendet wurden (z.B.



Originaler Post

Rate this post